Im Streit um eine Offenlegung der Steuererklärungen von US-Präsident Donald Trump hat Finanzminister Steven Mnuchin eine Vorladung des Kongresses missachtet. Mnuchin teilte am Freitag dem demokratischen Vorsitzenden des Steuerausschusses im Abgeordnetenhaus, Richard Neal, mit, dass es der Forderung des Kongresses nach der Veröffentlichung von Trumps Steuererklärungen an einem „legitimen Ziel“ fehle. Bereits zuvor hatte Mnuchin in dem Fall mehrere Fristen des Kongresses verstreichen lassen.
Neal hatte die sogenannte Subpoena, eine rechtlich verbindliche Vorladung, an Mnuchin eine Woche zuvor ausgestellt. Nach Mnuchins Weigerung erklärte der Demokrat laut dem Nachrichtenportal „Roll Call“, er habe dies erwartet und werde nun bereits kommende Woche vor Gericht ziehen. Das Gericht muss dann entscheiden, ob Neals Ausschuss grundsätzlich das Recht hat, die Steuererklärung eines jeden US-Bürgers anzufordern, um seinen Aufsichtspflichten gerecht zu werden.
Trump ist der erste US-Präsident seit Richard Nixon, der seine Steuererklärung geheim hält. Wie schon während des Wahlkampfs begründete er dies mit einer seit Jahren laufenden Steuerprüfung. Das hat Spekulationen über seine Einkünfte und sein Vermögen angeheizt. Seine Wahlkampagne hatte der Immobilienmogul auf dem Image als erfolgreicher Geschäftsmann aufgebaut, an dem er jahrzehntelang feilte.
Die Republikaner weisen die Forderung des von den Demokraten dominierten Repräsentantenhauses als politisch motiviert zurück. Der sich nun abzeichnende Rechtsstreit könnte sich über mehrere Monate und somit bis in die heiße Phase des Wahlkampfs für die Präsidentschaftswahl 2020 hinziehen.
Die „New York Times“ hatte Anfang des Monats berichtet, Trump habe zwischen 1985 und 1994 einen Verlust von 1,17 Milliarden Dollar (nach heutigem Wert: 1,04 Milliarden Euro) angehäuft. Die geltend gemachten Verluste waren demnach derart hoch, dass er acht Jahre lang keine Einkommensteuer zahlen musste.
Trump bezeichnete den Bericht als „in höchstem Maße inkorrekte Falschnachricht“. Er ging nicht im Detail auf die darin genannten Zahlen ein. Doch hob er hervor, dass Immobilieninvestoren in den achtziger und neunziger Jahren dazu berechtigt gewesen seien, in ihren Steuererklärungen „massive Abschreibungen und Wertverluste“ zu deklarieren.
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