Die neue Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hält die Enteignung privater Wohnungsbaugesellschaften unter bestimmten Bedingungen für geboten. Es gehe darum, Menschen zu helfen, „die dringend auf eine bezahlbare Wohnung angewiesen sind oder nicht wissen, ob sie sich ihre Wohnung in Zukunft noch leisten können“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstagsausgaben).
Die Ministerin wies darauf hin, dass das Grundgesetz Enteignungen zulasse. „Die Frage ist, wann sie sinnvoll sind“, sagte Lambrecht. „Denn nur dann, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, können Enteignungen das richtige Mittel sein.“
Den Kritikern von Enteignungen entgegnete Lambrecht: „Was heißt da Sozialismus? Die Enteignung ist eine Möglichkeit, die im Grundgesetz verankert ist.“ Sie glaube allerdings, dass sie „immer die Ultima Ratio – das letzte Mittel – sein“ müsse. „Deswegen loten wir alle Möglichkeiten aus, um die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern.“
Lambrecht kündigte einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Mietpreisbremse für diesen Sommer an. Es gehe darum, das Instrument weiterzuentwickeln. „Zum Beispiel sollen Mieter zu viel gezahlte Miete zurückverlangen können – und zwar ab Beginn des Mietvertrags“, sagte sie. „Bis zum Spätsommer will ich hierzu den Gesetzentwurf ins Kabinett bringen, mit dem ich anschließend in das parlamentarische Verfahren gehen kann.“
Zugleich zeigte sich die Ministerin offen für die Einführung einer Baupflicht, wie sie etwa im grün regierten Tübingen gilt. „Wir müssen prüfen, ob das geltende Baugebot ausreicht“, sagte Lambrecht. „Eine Baupflicht nach dem Tübinger Modell kann eine Möglichkeit sein, Menschen mit Baugrundstücken zum Handeln zu bewegen.“
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