Änderung des Grundgesetzes: Bundestagsgutachten: Kinderrechte-Entwurf greift zu kurz

Die Pläne von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz erfüllen nach Einschätzung von Bundestagsexperten nicht die internationalen Vorgaben zur Besserstellung von Kindern.

Der Vorschlag bleibt bezüglich der Beteiligungs- und Mitspracherechte der Kinder hinter den völkerrechtlichen Staatenverpflichtungen aus Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention zurück. So heißt es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags.

In der UN-Kinderrechtskonvention hatten sich die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen vor 30 Jahren verpflichtet, Kindern bestimmte grundlegende Rechte zu garantieren. Die Staaten sagen darin außerdem zu, dass das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, vorrangig zu berücksichtigen ist. In Deutschland ist das nach Ansicht von Kinderschutzverbänden bisher rechtlich nicht ausreichend umgesetzt.

Der Abgeordnete Norbert Müller von der Linken, der auch Mitglied der Kinderkommission des Bundestages ist, hatte das Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegeben. Es bestätige, was er bereits befürchtet habe, sagte Müller der dpa: «Der Vorschlag des Justizministeriums ist nicht geeignet, die Rechte von Kindern zu stärken.» Auf dem wichtigen Feld von Mitbestimmung und Beteiligung bleibe er hinter völkerrechtlichen Standards zurück. Die Bundesregierung müsse dringend nacharbeiten. «In der jetzigen Form ist die Grundgesetzänderung für uns so nicht zustimmungsfähig.»

Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, die Rechte von Kindern explizit im Grundgesetz zu verankern. Für die geplante Grundgesetzreform bräuchte die Koalition Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat und ist damit auf die Stimmen der Opposition angewiesen. Justizministerin Lambrecht hatte Ende November ihren Entwurf vorgelegt. Er sieht eine Ergänzung von Artikel 6 des Grundgesetzes vor, in dem das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat geregelt ist.

Dort soll folgender neuer Absatz 1a eingefügt werden: «Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.»

Kinderschutzverbände, Linke und Grüne pochen darauf, dass die Kinderrechte weiter gefasst werden. Kinder sollen bei staatlichen Entscheidungen oder Entscheidungen, die sie betreffen, nicht nur «berücksichtigt» und «gehört», sondern explizit auch beteiligt werden. Kritiker der Grundgesetzänderung – auch innerhalb der Regierungsparteien CDU und CSU – äußern dagegen immer wieder Befürchtungen vor zu starken Eingriffen des Staates in den Bereich der Familie. Zudem stünden die Schutzrechte des Grundgesetzes schon heute Kindern genauso zu wie Erwachsenen.

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