Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein Urteil zu Leistungskürzungen für unkooperative Hartz-IV-Bezieher. Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme ablehnt, läuft Gefahr, dass ihm für drei Monate Geld gestrichen wird. Im Extremfall entfallen alle Leistungen. Das Sozialgericht im thüringischen Gotha hält die Sanktionen für verfassungswidrig. Betroffenen bleibe weniger als das Existenzminimum. Die Bundesregierung hält die Sanktionen für notwendig, um Mitwirkung verbindlich einzufordern.
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