Untreue-Prozess gegen Ex-Landrat: Mögliche Geldauflage

Die Berufungsverhandlung im Untreue-Prozess gegen den ehemaligen Landrat des Odenwaldkreises, Dietrich Kübler, könnte heute zu Ende gehen. Der Vorsitzende Richter hatte am ersten Verhandlungstag vor dem Darmstädter Landgericht vor einer Woche in einer ersten Einschätzung des Sachverhalts erklärt, dass dem 71-jährigen Ex-Landrat Fehlverhalten bei einem Vergabeverfahren, aber keine Untreue vorzuwerfen sei.

Die Berufungsverhandlung im Untreue-Prozess gegen den ehemaligen Landrat des Odenwaldkreises, Dietrich Kübler, könnte heute zu Ende gehen. Der Vorsitzende Richter hatte am ersten Verhandlungstag vor dem Darmstädter Landgericht vor einer Woche in einer ersten Einschätzung des Sachverhalts erklärt, dass dem 71-jährigen Ex-Landrat Fehlverhalten bei einem Vergabeverfahren, aber keine Untreue vorzuwerfen sei.

Der Angeklagte hatte 2011 und 2012 mehrfach in ein Vergabeverfahren für ein Standortmarketingkonzept eingegriffen. Den konkreten Auftrag an die vom Landrat favorisierte Agentur vergab dann aber der damalige Geschäftsführer der kreiseigenen Entwicklungsgesellschaft. Wegen der Interventionen des Landrats hatte eine Förderbank des Landes Hessen ihre Zuschüsse zurückgezogen, sodass bei der Entwicklungsgesellschaft ein Schaden von 68.000 Euro entstand.

Auch mit Blick auf die lange Verfahrensdauer – das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Michelstadt fiel Ende Dezember 2017 – hatte die Landgerichtskammer vorgeschlagen, das Verfahren gegen 16.000 Euro Geldauflage einzustellen, wenn Staatsanwaltschaft und Verteidigung zustimmen. Der ehemalige Landrat gälte dann nicht als vorbestraft. Das Landgericht verhandelt den Fall in zweiter Instanz. Das Amtsgericht Michelstadt hatte den Ex-Landrat wegen Untreue zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu einer Geldauflage von 25.000 Euro verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten dann Berufung eingelegt.

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