Ein 32-jähriger Informatik-Student aus Berlin Lichtenberg hatte im Sommer 2018 einen Antrag auf Wohngeld gestellt. Die Einnahmen seines Minijobs reichten für die Miete nicht aus und auch seine Mutter konnte ihn finanziell nicht unterstützen, wie er laut dem rbb belegen konnte. Aus dem gleichen Grund ernährte er sich seit Langem von der Berliner Tafel.
Auch dem Bezirksamt sagte er, dass er Lebensmittel von einer „Laib und Seele“-Ausgabestelle in Anspruch nahm. Die „Laib und Seele“ ist eine Aktion der Berliner Tafel, der Kirchen und dem rbb. Insgesamt 45 Berliner „Laib und Seele“-Stellen geben einmal pro Woche Lebensmittel an bedürftige Menschen in ihrer Nachbarschaft ab.
Das Bezirksamt Berlin Lichtenberg berechnete dem Studenten 2.892 Euro als Einkommen, das er angeblich von der Tafel erhalte: 51 Euro für Frühstück und 95 Euro für jeweils Mittag- und Abendessen. Der 32-jährige Student hätte eigentlich Anspruch auf ein Wohngeld von 190 Euro gehabt und bekam dadurch nur 90 Euro. Er legte Widerspruch ein, der abgelehnt wurde.
Tafel-Chefin: „Vorgehen ist willkürlich und rechtswidrig“
Die Berliner Tafel-Chefin Sabine Werth kritisierte das Vorgehen der Tafel als „willkürlich und rechtswidrig“, wie sie dem rbb am Montag sagte. Die Berliner Tafel sei ein unabhängiger Verein, der schon immer bewusst auf staatliche Fördergelder verzichtet habe, „um genau diese unzulässige Verknüpfung von zustehenden Sozialleistungen und freiwilligen Lebensmittelspenden zu vermeiden.“
Die Berliner Tafel hat sich nun an Juristen gewandt. Die stießen laut dem rbb auf „diverse Fehler“ im Bescheid des Bezirksamts. Der Staat habe eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern, der er nachkommen müsse. Diese Pflicht dürfe „in keiner Weise mit dem gemeinnützigen, ehrenamtlichen und freiwilligen Engagement der Berliner Tafel verrechnet werden“, sagte Werth.
Der Student hatte selbst ehrenamtlich bei der Tafel gearbeitet und sagte dem rbb: „So bestraft zu werden dafür, dass man ehrenamtlich aushilft, ist eine Schweinerei.“
Quellen: rbb
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