Tatort: Kaputt: Darf Ballauf seine Kollegin wirklich töten?

Das Finale im neuesten „Tatort“ aus Köln war höchst dramatisch: Kommissar Max Ballauf (Klaus J. Behrendt, 59) weiß sich schlussendlich nicht mehr anders zu helfen, als die Polizistin und zweifache Mörderin Melanie Sommer (Anna Brüggemann, 38) zu töten, um das Leben einer bedrohten jungen Frau zu retten. Dabei muss Ballauf eine schwierige Abwägung vornehmen.

Zum einen ist für einen Polizisten grundsätzlich einmal jedes Leben gleich viel wert. In diesem Fall mutierte seine Kollegin Sommer vom Opfer zum Täter und irgendwie empfindet der Zuschauer – trotz der beiden kaltblütigen Morde – Mitleid für ihre verzweifelte Lage. Die junge und am Ende bedrohte Frau hingegen ist die eigentliche Täterin, die im Drogenrausch und völlig von Sinnen zunächst einen Polizisten tötete, und damit die Welle der Gewalt erst auslöste. Dennoch schützt Ballauf ihr Leben – und tut damit natürlich genau das Richtige.

Ballauf zweifelt im Prinzip keine Sekunde und erschießt Sommer in letzter Konsequenz, die nach ihrer Blutrache an den beiden beteiligten Männern auch der letzten lebenden Täterin nach dem Leben trachtet. Sein Ziel: Das in der konkreten Situation gefährdete Leben zu schützen, was ihm durch die Tötung seiner Kollegin auch gelingt. Am Ende scheint ihn das Geschehene psychisch jedoch ziemlich mitzunehmen, auch wenn er nachvollziehbar gehandelt hat. Eine weitere Frage – neben der moralischen – stellt sich aber natürlich weiterhin: Darf ein Polizist überhaupt in solchen Situationen vorsätzlich töten oder macht er sich damit womöglich sogar strafbar?

Der finale Rettungsschuss

Zunächst wird in solchen Fällen – übrigens bei nahezu jedem Schusswaffengebrauch eines Beamten – eine Ermittlung der Staatsanwaltschaft eingeleitet, an deren Ende Max Ballauf allerdings höchstwahrscheinlich straffrei bleiben wird. Deswegen sammelt Schenk auch seine Waffe ein, die ballistisch untersucht werden muss. Das juristische Konstrukt hinter dieser Nothilfe-Variante wird von Experten als „Finaler Rettungsschuss“ bezeichnet.

Damit ist gemeint, dass Polizisten ihre Waffe gezielt tödlich einsetzen dürfen, wenn kein anderes Mittel verfügbar ist, um die Gefahr von einem Dritten abzuwenden. Was im „Tatort“-Finale am Pfingstmontag anzunehmen ist. Dennoch wird in solchen Fällen zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, um den Justizbehörden die Möglichkeit zu geben, zu klären, ob der Schütze wirklich keine andere Chance gehabt hätte, die Situation zu bereinigen.

Der erste in Deutschland ausgeführte finale Rettungsschuss wurde bei einem Hamburger Banküberfall am 18. April 1974 ausgeführt. Ein Ingenieurstudent aus Kolumbien hatte während seiner Tat zunächst einen Polizisten getötet und später Geiseln genommen. Er wurde beim Verlassen der Bank gezielt erschossen, als er in einem kurzen Moment abgelenkt war. Er hatte einer seiner Geiseln währenddessen ein Messer an den Hals gehalten.

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