Zum zweiten Mal hat ein Gericht Negativzinsen auf Bankguthaben für unzulässig erklärt. Was bedeutet das Urteil für Bankkunden?
Dürfen Banken Negativzinsen auf ganz normale Girokonto-Guthaben verlangen? Diese Frage ist derzeit Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren. Nun hat sich binnen weniger Wochen schon das zweite Gericht auf die Seite der Kunden geschlagen. Nachdem Ende Oktober bereits das Landgericht Berlin Negativzinsen für unzulässig erklärt hat, zieht das Landgericht Düsseldorf nach: Die Düsseldorfer Richter halten ein sogenanntes Verwahrentgelt der Volksbank Rhein-Lippe für unzulässig (Az. 12 O 34/21).
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der die bereits Ende Dezember gefallene Entscheidung nun öffentlich machte. „Mit dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen die Preisklauseln der Volksbank Rhein-Lippe ist uns ein weiterer Erfolg gelungen. Damit hat bereits das zweite Landgericht in unseren Verfahren entschieden, dass Banken für Guthaben auf Girokonten keine Strafzinsen berechnen dürfen“, sagt David Bode, RechtsexperteSTERN PAID Spardabank Negativzins 8.27h beim vzbv.
Negativzins-Urteile noch nicht rechtskräftig
Im aktuellen Fall geht es um Negativzinsen in Höhe von 0,5 Prozent, die die Volksbank Rhein-Lippe im April 2020 für Einlagen von mehr als 10.000 Euro eingeführt hatte. Diese Preisklausel haben die Richter gekippt. Da die Geldverwahrung keine zusätzliche Sonderleistung sei, dürfe dafür auch keine gesonderte Gebühr verlangt werden. Die Bank erhebt bereits eine allgemeine Kontoführungsgebühr für Girokonten. Das Verwahrentgelt bedeute für eine einheitliche Leistung. eine doppelte Gegenleistung.
Genauso hatte auch das Landgericht Berlin bei seiner Entscheidung gegen die Sparda-Bank Berlin argumentiert (Az. 16 O43/21). Diese hatte von Kunden mit Giro- und Tagesgeldkonten ebenfalls ab einer bestimmten Summe ein Verwahrentgelt gefordert. Die Klausel benachteilige die Kunden unangemessen, entschied das Gericht, und gab damit der Klage des vzbv statt.
Ein allgemeines Verbot von Negativzinsen für Verbraucher bedeutet das aber noch nicht. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Im Berliner Urteil hatte die Sparda-Bank angekündigt, in Berufung zu gehen. Im Düsseldorfer Fall geht der vzbv selbst in Berufung, da er nicht vollumfänglich Recht bekommen hat. Die Richter hatten es aus formalen Gründen abgelehnt, die Volksbank direkt auch zur Erstattung der Verwahrentgelte zu verurteilen.Negativzins-Urteil 15.55
Verbraucherschützer sehen „Etappensieg“
Die Urteile zu den Negativzinsen bergen erhebliche Sprengkraft. Denn im vergangenen Jahr sind immer mehr Geldinstitute dazu übergegangen, die Minuszinsen der Europäischen Zentralbank an ihre Kunden weiterzureichen. Das Verbraucherportal Biallo zählte zuletzt 555 Banken und Sparkassen, die Negativzinsen von Privatkunden verlangen. Galt der Strafzins zunächst oft nur für Neukunden, sind nun auch immer mehr Bestandskunden betroffen, zumal viele Geldinstitute auch die Freibeträge senken.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband versucht nun mit parallelen Klagen gegen verschiedene Institute, Negativzinsen grundsätzlich verbieten zu lassen. Die Urteile in Berlin und Düsseldorf seien daher nur ein „Etappensieg“, erklärte der vzbv. „Wir wollen die Rechtslage grundsätzlich klären lassen und haben deshalb mehrere Banken an unterschiedlichen Gerichtsstandorten verklagt“, sagt Verbraucherschützer Bode.
In einem weiteren Verfahren erlitt der vzbv dabei einen kleinen juristischen Rückschlag. Das Landgericht Köln wies beinahe zeitgleich zum Düsseldorfer Urteil eine Klage gegen ein Verwahrentgelt der Sparkasse Köln-Bonn ab (Az. 21 O328/21). Die Sparkasse hatte zuvor eine Abmahnung der Verbraucherschützer akzeptiert, die Negativzins-Klausel wieder gestrichen, und war so einer Verurteilung entgangen. Das reicht dem vzbv aber nicht, er hat auch hier Berufung eingelegt.
Posts aus derselben Kategorie:
- Mutmaßliche Schlüsselfigur der Cum-Ex-Geschäfte steht in Bonn vor Gericht
- Sammelklage: Lkw-Käufer hoffen nach BGH-Urteil auf Schadenersatz
- EU-Auslandstelefonate werden günstiger – aber nicht automatisch für alle
- Justiz: Mutmaßliche Vergewaltigung der Tochter: Urteil aufgehoben
- Kinderbetreuung: Kita-Streik in Berlin endgültig verboten