Der ehemalige US-Präsident Donald Trump kann nach Auffassung eines Berufungsgerichts für seine Handlungen im Amt strafrechtlich verfolgt werden. Mit der Entscheidung lehnte das Gericht einen Antrag Trumps ab. Endgültig dürfte die Frage aber erst vom Obersten Gerichts des Landes geklärt werden.
Der ehemalige US-Präsident Donald Trump genießt einem Bundesberufungsgericht zufolge keine Immunität bei Klagen im Zusammenhang mit dem Sturm auf das Kapitol 2020. Die drei Richter im Regierungsbezirk District of Columbia wiesen am Dienstag seine Darstellung zurück, er könne nicht belangt werden, weil die Vorwürfe mit seinen offiziellen Aufgaben als Staatsoberhaupt zusammenhingen. Eine Stellungnahme Trumps lag zunächst nicht vor. Der führende Präsidentschaftsbewerber der Republikaner kann nun die volle Kammer des Berufungsgerichts anrufen und bei einer erneuten Ablehnung auch das Oberste Gericht. Damit würde sich das Verfahren um Wochen oder Monate verschieben – möglicherweise bis nach der Wahl Anfang November.
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