In eigener Sache: Richtigstellung

Richtigstellung zu: „Überstürzt habe er sein Land verlassen müssen, sagt Afghanistans Ex-Präsident Aschraf Ghani. stern-Recherchen belegen: Das ist eine Lüge“.

Richtigstellung:

Auf stern.de haben wir am 9. Dezember 2021 unter der Überschrift „Überstürzt habe er sein Land verlassen müssen, sagt Afghanistans Ex-Präsident Aschraf Ghani. stern-Recherchen belegen: Das ist eine Lüge“ veröffentlicht:

„In einem Dokument listen Ermittlers Fazlis mutmaßliche Geldquellen auf: ‚fixe Prozente‘ aus der Abteilung für Investitionsprojekte, dem Nationalen Beschaffungsamt, dem Büro des obersten Rechtsberaters. Zudem: ‚alle Ernennungen.‘

Was Letzteres bedeutet, erklärt ein Ex-Diplomat am Beispiel des Außenministeriums: ‚Fazli hat über ein Dutzend Botschafterposten verkauft. Berlin und Delhi kosteten 400.000 Dollar, Ankara, Prag und das Generalkonsulat in L.A. 300.000, die Botschaft in Washington eine halbe Million. Das Geld holten die Botschafter durch Geschäfte in den Auslandsvertretungen wieder rein.‘

Im afghanischen Generalkonsulat in Bonn etwa flogen vor drei Jahren Deals mit Tausenden fingierten Dokumenten auf. Ein Teil des darin verwickelten Personals bewarb sich in der Botschaft des Landes in Berlin. Hausherr wurde dort später: Botschafter Yama Yari, der als Vertrauter Ghanis gilt. Vor seiner Zeit in Berlin stand er immer wieder unter Beschuss von Parlament und Medien in Kabul. Als Minister musste er sich eines Amtsenthebungsverfahrens wegen mutmaßlicher Veruntreuung von Haushaltsgeldern erwehren. Dann wurde bekannt, dass er britischer Staats- bürger ist. Einen Teil seines Immobilienbesitzes in England erklärte er mithilfe des notariell beglaubigten Erbscheins einer älteren Dame, die an Krebs verstorben war.“

Hierzu stellen wir richtig.

1. Botschafter Yama Yari hat seinen Posten als Botschafter in Berlin nicht gekauft.

2. Yama Yari hat sich nicht durch Geschäfte in der Auslandsvertretung bereichert.

3. Yama Yari musste sich als Minister nicht eines Amtsenthebungsverfahrens wegen mutmaßlicher Veruntreuung von Haushaltsgeldern erwehren.

4. Yama Yari besitzt keine Immobilien.

Der Verlag.

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