Bergbau: Tagebaustopp in Jänschwalde bleibt umstritten – Kein Einspruch

Ab Mitte Mai wird im Tagebau Jänschwalde keine Kohle mehr gefördert. Grundlage ist ein Gerichtsbeschluss. Die Diskussion um den Stopp und die Auswirkungen auf Region und Natur geht indes weiter.

Gegen den Stopp des Tagebaubetriebs Jänschwalde in der Lausitz wird das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) nicht vorgehen. Die Behörde als Beklagte werde keine Beschwerde gegen einen entsprechenden Gerichtsbeschluss einlegen, sagte der Sanierungsbergbau-Experte Uwe Sell am Donnerstag im Braunkohleausschuss des Landes. Hauptaufgabe sei nun die Durchführung der geotechnischen Sicherung der Grube. Das Energieunternehmen Leag als Betreiber muss Sell zufolge dazu bis 14. April ein Sicherungskonzept vorlegen. Dieses sei Grundlage dafür, dass der Tagebau in den Sicherungsbetrieb gehe.

Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus im Tagebau Jänschwalde darf die Leag nur noch bis zum 14. Mai Braunkohle fördern. Dagegen hat der Tagebaubetreiber als Beigeladener beim Prozess Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) eingelegt.

Das Unternehmen sieht gravierende Folgen für die Energieversorgung in der Region. Der Tagebau förderte im vergangenen Jahr rund 9,1 Millionen Tonnen Braunkohle. Voraussichtlich 2023 werden die genehmigten Rohstoffvorräte in Jänschwalde erschöpft sein.

Grund für den Stopp ist der Streit um die Wasserentnahme in der Grube. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Grüne Liga hatten eine «drastische» Wasserentnahme im Tagebau kritisiert und waren mit einem Eilantrag gerichtlich gegen den Braunkohletagebau vorgegangen, um den Hauptbetriebsplan des Tagebaus außer Vollzug zu setzen – mit Erfolg.

Vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) kam Kritik zum Tagebaustopp. Diese Entscheidung habe große Auswirkungen, aber keine besonders positiven für die Natur, sagte Marco Bedrich, Geschäftsführer für die Region Südbrandenburg, im Ausschuss. Er sprach von einer «reinen PR-Angelegenheit» der Deutschen Umwelthilfe. Ein neues Planverfahren dauere Jahre. Auch in dieser Zeit müsse Grundwasser gehoben werden. «Für mich ist unverständlich, wie wir uns im Strukturwandel permanent damit aufhalten können, uns gegenseitig mit Klageverfahren zu überziehen», kritisierte Bedrich.

Das wies Rene Schuster von der Grünen Liga zurück. Es gehe um einen eindeutigen Rechtsbruch des Unternehmens. «Wer trägt für den Stopp die Verantwortung? Ist es der, der das Recht gebrochen hat oder der, der ihn dabei erwischt hat?» fragte Schuster die Ausschussmitglieder.

Die Umweltschützer hatten nach eigenen Angaben festgestellt, dass der Betreiber Leag in dem Tagebau seit Jahren viel mehr Grundwasser abpumpt, als wasserrechtlich zulässig ist. Ein Hauptbetriebsplan dürfe nur zugelassen und umgesetzt werden, wenn er über sämtliche Erlaubnisse verfüge. Die Erlaubnis für die Entnahme von so viel Wasser gebe es nicht, so die Umweltverbände. Sie hatten angeführt, dass die wasserrechtliche Erlaubnis beispielsweise für das Jahr 2020 die Entnahme von 42 Millionen Kubikmetern gestatte. Tatsächlich habe die Leag jedoch 114,06 Millionen Kubikmeter abgepumpt – fast das Dreifache.

Es ist das zweite Mal, dass die Leag die Braunkohleförderung in Jänschwalde aussetzen muss – nach einem Stopp von September 2019 bis Februar 2020. Die Betriebsgenehmigung für Jänschwalde läuft Ende nächsten Jahres aus, die wasserrechtliche Genehmigung Ende 2022.

Ohne Grundwasserabsenkung kann ein Tagebau nicht geführt werden. Das Grundwasser wird dazu gehoben und abgeleitet. Das bedeutet, dass sich auch im Tagebauumfeld das Grundwasser absenkt. Nördlich des Tagebaus Jänschwalde befinden sich Naturschutzgebiete, darunter Feuchtwiesen und das Calpenzmoor.

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